Aufgrund des umweltfreundlichen und zukunftsorientierten Denkens des 21. Jahrhunderts gibt es eine große Wende im Umgang mit verschiedenen Heizmethoden. Anthrazit-Kohle als Brennstoff ist lange nicht mehr so wirtschaftlich wie vor einigen Jahren, denn die Verbrennung stößt Unmengen an CO² Emissionen aus und passt deshalb nicht mehr in unsere heutige Zeit.
Automatisch beschickte Biomasseanlagen wie bspw. Pellet-Heizkessel werden aufgrund Ihrer Umweltfreundlichkeit seit dem 01.01.2016 mit einem hohen Anteil staatlich gefördert und deshalb ist es momentan äußerst lukrativ einen Pellet-Heizkessel für sich und sein Heim in Betracht zu ziehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) winkt mit finanziellen Mitteln des Marktanreizprogramms (MAP), was zur Förderung von Heizanlagen beitragen soll, die durch erneuerbare Energien betrieben werden.
Diese Förderung gilt nicht nur für Eigentümer einer Immobilie, sondern wird an verschiedenste Personengruppen ausgegeben. Ob Privatpersonen, wie Mieter, Pächter oder Eigentümer, sowie freiberuflich Tätige oder Unternehmen können diese Bafa-Förderung beantragen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Antrag zur Förderung bei Privatpersonen erst nach Inbetriebnahme des Gerätes stattfinden kann. Anträge von freiberuflich Tätigen oder Unternehmen sind unbedingt vor dem Vorhabensbeginn zu stellen.
Höhe der BAFA-Basisförderung im Überblick
- Pelletkessel (5-37 kW): 3.000 Euro
- Pelletkessel (37-100 kW): 80 €/kW
- Pelletkessel (5-43,7 kW) mit Pufferspeicher (mindestens 30l/kW): 3.500 Euro
- Pelletkessel (43,8-100 kW) mit Pufferspeicher (mindestens 30l/kW): 80 €/kW
- Pelletofen ab 5 kW mit Wassertasche: min. 2.000 Euro
- Kombinationsbonus (Pelletheizung/Solaranlage): 500 Euro
Die Förderung arbeitet mit dem Ziel den Absatz von Technologien, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden zu stärken, sowie zur Senkung deren Kosten. Und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit beizutragen.
Jedoch ist das Heizen mit Kohle noch nicht komplett ausgestorben und die Nachfrage aufgrund des Preises für Kohle immer noch stark.
Hierfür hat der Hersteller Elektromet einen dualen Festbrennstoffkessel auf den Markt gebracht, der es durch seinen innovativen Brenner ermöglicht Biomasse und fossile Brennstoffe in einem Gerät zu verheizen: Elektromet Eko KWP MDP
Er ist der optimale Kombikessel um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, da er über eine automatische Beschickung verfügt und gleichzeitig Biomasse, wie Pellets, Stückholz, Holzhackschnitzel und mehr, sowie fossile Brennstoffe z.B. Anthrazitkohle verheizen kann.
Die zu beachtenden Förderkriterien:
- Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Sie sind mindestens sieben Jahre zu betreiben.
- Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage nachgewiesen wird.
- Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen.
- Förderungen gelten ausschließlich für Pelletkessel mit und ohne Pufferspeicher, Pelleteinzelöfen mit Wassertasche und Kombinationsöfen, die mit Holzpellets, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln befüllt werden können. Zudem dürfen hierbei gewissen Staub- und Kohlenmonoxid-Maximalwerte nicht überschritten werden. (Seit Januar 2014 gelten schärfere Grenzwerte für staubförmige Emissionen. Höchstwerte von maximal 20mg/m3 und maximal 200 mg/m3 für den Ausstoß von Kohlenmonoxid)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Pelletheizungen in Neubauten, die als Erstinstallation der Heizungsanlage erfolgen
- Gebrauchte Anlagen mit wesentlich gebrauchten Anlagenelementen
- Eigenbauanlagen oder Prototypen
- Luftgeführte Pelletöfen ( Ausnahmen hierbei: Anlagen, die mit Anlagenteilen ausgerüstet sind, welche einen Abscheidegrad von mindestens 50 % erreichen. Diese werden im Rahmen der Innovationsförderung gefördert)