Bafa- Staatliche Förderung für umweltfreundliche Heizkessel
Sie interessieren sich für einen umweltfreundlichen Heizkessel und eine darauf folgende staatliche Förderung. Da sind Sie hier genau richtig. Wir informieren gern über die zu erfüllenden Kriterien, den Ablauf und die rechtlichen Hintergründe, um Ihnen zu einer ökologischen Heizmethode zu verhelfen.
Es liegt selbstverständlich im Interesse des Landes auf erneuerbare Energien zu setzen, um CO² Emissionen zu senken und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit beizutragen. Das ist der grundlegende Gedanke der staatlichen Förderungen für umweltfreundliche Strom- und Heizmethoden. Wir erklären kurz was damit gemeint ist, was es beinhaltet und wie man die BAFA-Förderung beantragt:
Höhe der BAFA-Basisförderung im Überblick
- Pelletkessel (5-37 kW) 3.000 Euro
- Pelletkessel (37-100 kW) 80 €/kW
- Pelletkessel (5-43,7 kW) mit Pufferspeicher (mindestens 30l/kW) 3.500 Euro
- Pelletkessel (43,8-100 kW) mit Pufferspeicher (mindestens 30l/kW) 80 €/kW
- Pelletofen ab 5 kW mit Wassertasche min. 2.000 Euro
- Kombinationsbonus (Pelletheizung/Solaranlage) 500 Euro
Die zu beachtenden Förderkriterien:
Gefördert werden automatisch beschickte Pellet Heizanlagen, die zur Verbrennung von fester Biomasse genutzt werden. Bei einer thermischen Nutzung bis einschließlich 100 kW.
- Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Sie sind mindestens sieben Jahre zu betreiben.
- Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage nachgewiesen wird.
- Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen.
- Förderungen gelten ausschließlich für Pelletkessel mit Pufferspeicher bei einem Fassungsvermögen des Pufferspeicher von 33 Liter pro kW des Kessels, Pelleteinzelöfen mit Wassertasche und Kombinationsöfen, die mit Holzpellets, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln befüllt werden können. Zudem dürfen hierbei gewissen Staub- und Kohlenmonoxid-Maximalwerte nicht überschritten werden.
- Seit Januar 2014 gelten schärfere Grenzwerte für staubförmige Emissionen. Höchstwerte von maximal 20mg/m3 und maximal 200 mg/m3 für den Ausstoß von Kohlenmonoxid. Hierzu hat Bafa eine Liste mit förderfähigen Biomasseanlagen veröffentlicht. Sie finden diese Liste im Anhang.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Pelletheizungen in Neubauten, die als Erstinstallation der Heizungsanlage erfolgen
- Gebrauchte Anlagen mit wesentlich gebrauchten Anlagenelementen
- Eigenbauanlagen oder Prototypen
- Luftgeführte Pelletöfen ( Ausnahmen hierbei: Anlagen, die mit Anlagenteilen ausgerüstet sind, welche einen Abscheidegrad von mindestens 50 % erreichen. Diese werden im Rahmen der Innovationsförderung gefördert)
Einen zuständigen Ansprechpartner für einen hydraulischen Abgleich für ganz Nordrhein-Westfalen stellen wir Ihnen hier vor:
Hermann Kranefeld
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Kehrbezirk GE 11 GE Buer u. Erle
Gecksheide 35
45964 Gladbeck
Tel.: 02043-24234
Fax.: 02043-681712
Mobil: 0175-9342221
Mail: kranefeld@schornsteinfeger-ge.de
Die richtigen Schritte zur staatlichen Förderung:
- Ein passendes Gerät sollte ausgesucht und gekauft werden. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung.
- Ein hydraulischer Abgleich muss von einem Energieberater durchgeführt werden.
- Die Installation des Gerätes muss erfolgen und wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung zur Verfügung.
- Erst nach der Betriebsbereitschaft der Anlage und der Einreichung aller erforderlichen Dokumente können die Investitionszuschüsse beantragt werden.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss und Prüfung aller Unterlagen und kann auch erst im nächsten Haushaltsjahr ausgegeben werden.
Kontaktdaten und Allgemeines Zur BAFA:
Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: (06196) 908 1625
Fax. (06196) 908 1800
Internet: http://www.bafa.de